+49(0)351 272 22 01
Ruf uns an! Wir beraten gerne!

Übernahme der Umzugskosten vom Jobcenter

Beziehst du Arbeitslosengeld I oder II? Unter diesen Voraussetzungen steht dir in aller Regel eine Übernahme der Umzugskosten, zumindest teilweise zu. Dafür benötigt die Behörde lediglich einige Informationen und muss frühzeitig informiert werden. Was Du wissen musst, damit die Kostenübernahme gelingt, erfährst du im Folgenden.

Antrag Kostenübernahme Jobcenter ausfüllenVoraussetzungen für eine Kostenübernahme

Eine Kostenübernahme für einen Umzug wird genehmigt, wenn die Wohnfläche aufgrund von Nachwuchs zu klein wird oder nicht mehr erschwinglich ist. Genauso gilt das, wenn ein Umzug seitens des Arbeitsamtes verlangt wird, weil die Wohnung zu groß ist. In beiden Fällen ist eine Kostenübernahme in voller Höhe durch das Jobcenter möglich. Dazu gehören auch Transport- und Renovierungskosten.
Auch wer eine neue Arbeitsstelle in Aussicht hat, bekommt vom Jobcenter einen Teil der Kosten erstattet. Voraussetzung ist, dass die neue Arbeitsstelle weniger als 2,5 Fahrstunden entfernt liegt und mit der Bahn erreichbar ist. Sind diese Anforderungen erfüllt, kannst Du beim Amt ein zinsloses Darlehen beantragen.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Eine Kostenübernahme für einen Umzug wird genehmigt, wenn die Wohnfläche aufgrund von Nachwuchs zu klein wird oder nicht mehr erschwinglich ist. Genauso gilt das, wenn ein Umzug seitens des Arbeitsamtes verlangt wird, weil die Wohnung zu groß ist. In beiden Fällen ist eine Kostenübernahme in voller Höhe durch das Jobcenter möglich. Dazu gehören auch Transport- und Renovierungskosten.
Auch wer eine neue Arbeitsstelle in Aussicht hat, bekommt vom Jobcenter einen Teil der Kosten erstattet. Voraussetzung ist, dass die neue Arbeitsstelle weniger als 2,5 Fahrstunden entfernt liegt und mit der Bahn erreichbar ist. Sind diese Anforderungen erfüllt, kannst Du beim Amt ein zinsloses Darlehen beantragen.

Antrag Kostenübernahme Jobcenter ausfüllen

Welche Kosten werden vom Arbeitsamt bezahlt?

Wurde dem Antrag für die Kostenübernahme stattgegeben, übernimmt das Amt die Transportkosten, Materialkosten für die Renovierung sowie Verpflegungskosten. Außerdem werden Wohnungsbeschaffungskosten und Maklerkosten übernommen. Um das Umzugsteam musst Du Dich dagegen selbst kümmern. Damit das Amt auch die Kosten für das Umzugsunternehmen übernimmt, musst Du ein ärztliches Attest vorlegen.

Wann das Jobcenter keine Kosten übernimmt

Das Jobcenter übernimmt nicht in jedem Fall die Kosten für den Umzug. Eine Kostenübernahme ist ausgeschlossen, wenn der Umzug aufgrund von einer Familienzusammenführung erfolgt. Eine Übernahme ist dann nur möglich, wenn andere relevante Gründe vorliegen, im Falle der Familienzusammenführung wäre dies eine Verringerung der Kosten, da eine der beiden Wohnungen aufgelöst werden kann.
Wenn Du unter 25 bist, übernimmt das Jobcenter die Kosten nur dann, wenn die Eltern den Umzug nicht finanzieren können. Falls das Jobcenter den Umzug als nicht notwendig ansieht, kann es die Kostenübernahme generell ablehnen.

Informiere das Amt so früh wie möglich

Das Amt muss frühzeitig über den Umzug informiert werden. Mindestens sieben Tage vor dem geplanten Umzugstermin sollte die Behörde Bescheid wissen. Das Amt benötigt außerdem eine stichhaltige Begründung. Je besser die Gründe, desto sicherer wird der Kostenübernahme stattgegeben.
Wenn das Jobcenter einen Umzug anordnet, hat der Mieter sechs Monate Zeit um auszuziehen. Findet dann der Umzug statt, übernimmt das Arbeitsamt die Kosten – allerdings nur in einer gewissen Höhe und nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Kosten für den Umzug werden vom Jobcenter anhand von Pauschalen berechnet. In Deutschland zahlt das Amt maximal 4.500 Euro für einen Umzug aus. Bei Umzügen ins Ausland, weil beispielsweise ein Jobwechsel ansteht, können bis zu 5.200 Euro ausgezahlt werden. Sollte der Betrag nicht ausreichen, um sämtliche Kosten des Umzugs zu decken, kann beim zuständigen Amt eine Erhöhung bewirkt werden.